
Pseudonymisierung – EDSA veröffentlicht neue Leitlinien
In der DSGVO wird der Begriff “Pseudonymisierung” erstmals im EU-Recht definiert und als konkrete Schutzmaßnahme genannt. Trotz der Legaldefinition gab es in der Vergangenheit Unsicherheiten bei der Umsetzung in der Praxis. Aus diesem Grund hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Leitlinien zur Pseudonymisierung veröffentlicht, die für mehr Klarheit sorgen soll.







