
Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Grundsätzlich gilt im Datenschutz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist. Es sei denn, die Verarbeitung wird durch eine gesetzliche Bestimmung erlaubt. Die wichtigsten Ausnahmen finden sich in Art. 6 Abs. 1 DSGVO – und nicht ohne Grund steht die Einwilligung an erster Stelle.







