
Unterlassene Kontrolle von Auftragsverarbeiter: BGH weitet Haftung des Verantwortlichen aus
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schafft Klarheit bezüglich des immateriellen Schadensersatzes gemäß Art. 82 DSGVO im Falle eines Datenlecks bei einem ehemaligen Auftragsverarbeiter.







