Datenschutzkonferenz spricht Machtwort: Erstkopie der Patientenakte darf nichts kosten
Auch sechs Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO gibt es weiterhin Ärger wegen nationaler Gesetze, die den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen. Ein besonderes Beispiel stellt die Kostenpflicht für die Kopie der eigenen Patientenakte dar. Die Datenschutzkonferenz hat jetzt beschlossen, dagegen vorzugehen.