
Externer Datenschutzbeauftragter vs. Rechtsdienstleistungsgesetz
von R. Olschewsk Datenschutzbestimmungen und die damit einhergehenden Entscheidungen werden immer komplexer und die Einzelfragen bedürfen häufig einer qualifizierten Rechtsprüfung. Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Verfahren hängt häufig schon an geringfügigen Änderungen der Verträge, Formulierungen von Einwilligung oder





