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Datenminimierung
Was bedeutet Datenminimierung?
Der Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO) verlangt, dass personenbezogene Daten dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein müssen. Für die Praxis bedeutet dies, dass zunächst ein Zweck für die geplante Datenverarbeitung definiert werden muss, bevor die dafür notwendigen Daten verarbeitet werden.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Datenminimierung eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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