Wenn Sie gesetzlich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen einer internen oder externen Lösung.
Wichtig ist, dass die benannte Person sowohl den fachlichen Anforderungen eines Datenschutzbeauftragten entspricht als auch die Fähigkeit besitzt, den Datenschutz im Unternehmen zu überwachen. Zweiteres ist beispielsweise beim Geschäftsführer nicht gegeben, da sich dieser sonst selbst kontrollieren müsste.
In Anbetracht der drohenden Bußgelder bei Verstößen und der sich ständig ändernden Datenschutzgesetze spricht vieles für eine externe Lösung, wie den Ailance™ DSB.