
Datenschutzverstoß als wettbewerbswidriges Verhalten: BGH bestätigt Klagebefugnis für Verbraucherschutzverbände
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Informationspflichten der DSGVO zugleich einen Wettbewerbsverstoß darstellen können – und damit zivilrechtlich durch Klagen qualifizierter Einrichtungen verfolgt werden können. Damit können auch Verbraucherschutzverbände gegen Datenschutzverstöße gerichtlich vorgehen.







