
EuGH legt „berechtigtes Interesse“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aus
Der Europäische Gerichtshof hatte im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens den Begriff des „berechtigten Interesses“ nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auszulegen. Konkret ging es um die Frage, ob ein Sportverband personenbezogene Daten seiner Mitglieder ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu kommerziellen Zwecken an Sponsoren weitergeben darf.







