
Mitarbeiterexzess: Wenn der Mitarbeiter zum (DSGVO-)Verantwortlichen wird
Ist ein Polizeibeamter, der ohne dienstlichen Anlass eine Datenbankabfrage durchführt, als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzusehen? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart eingehend befasst – und ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen. Warum ein Mitarbeiterexzess richtig teuer werden kann.