
Facebook-Scraping: BGH spricht Nutzern Schadensersatz zu
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Zusammenhang mit einem weitreichenden Datenschutzvorfall bei Facebook eine Leitentscheidung getroffen: Auch der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten kann einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO darstellen. Welche Folgen das Urteil hat.