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Kommt es im Online-Handel zu einem DSGVO-Verstoß, steht Mitbewerbern ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu.

BGH bestätigt: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch nach DSGVO-Verstoß bei Online-Arzneimittelbestellung

Die unzulässige Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit dem Onlinevertrieb von Arzneimitteln begründet nicht nur einen Verstoß gegen die DSGVO, sondern kann zugleich eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3a UWG darstellen. In diesen Fällen steht Mitbewerbern ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zu.

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