
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht: DSGVO-Verstoß durch Schufa-Meldung
Wenn Unternehmen offene Forderungen an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa melden, sollten sie sehr genau vorgehen: Denn lassen sich Haupt- und Nebenforderung nicht klar voneinander trennen, kann eine unzulässige Datenübermittlung vorliegen – und damit ein Verstoß gegen die DSGVO. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.