Datenschutz-Folgenabschätzung

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Datenschutz-Folgenabschätzung

Was bedeutet Datenschutz-Folgenabschätzung?

Hat eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch (Art. 35 Abs. 1 DGSVO). Dies gilt insbesondere in Fällen der Verwendung neuer Technologien oder wenn sich das potenzielle Risiko aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände oder der Zwecke der Verarbeitung ergibt. Eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) stellt somit ein formelles Verfahren dar, anhand dessen das potenzielle Risiko einer Datenverarbeitung ermittelt wird und an dessen Ende unter Umständen die Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde steht (Art. 36 DSGVO).

Praxisbeispiel

Bevor ein Unternehmen Überwachungskameras installiert, erstellt es eine Datenschutz-Folgenabschätzung, um die Risiken für die Privatsphäre der Betroffenen zu bewerten.

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