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IRM News & Ailance™ Updates

Anonymisierung personenbezogener Daten

Anonymisierung personenbezogener Daten: ein Praxisleitfaden

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt den Schutz individueller Rechte, erlaubt aber auch innovative Ansätze durch Anonymisierung. Die Stiftung Datenschutz hat einen Praxisleitfaden zur Anonymisierung veröffentlicht, der eine fundierte Grundlage bietet, um personenbezogene Daten sicher und rechtskonform zu anonymisieren. Ein Überblick.

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BAG-Urteil zu Fortsetzungserkrankung AU.

BAG-Urteil zum Streit um Fortsetzungserkrankung: Warum die Vorlage einer AU nicht mehr alleine ausreicht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die nach sechswöchiger Krankheit einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geltend machen, ihre Vorerkrankungen offenlegen müssen. Informieren Sie sich über das Urteil und nutzen Sie unser Musterschreiben, um Ihren Mitarbeiter aufzufordern, seine Krankheitsgeschichte offen zu legen.

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Das sind die fünf höchsten DSGVO-Bußgelder im November 2024

Das sind die fünf höchsten DSGVO-Bußgelder im November 2024

Im November 2024 wurden drei DSGVO-Bußgelder in Millionenhöhe gegen Unternehmen aus Spanien, Italien und Finnland verhängt. In gleich zwei Fällen bemängelten die Datenschutzbehörden, dass der Grundsatz „Privacy by Design“ in den Datenverarbeitungsprozessen nur sehr unzureichend umgesetzt wurde. Welche interessanten Erkenntnisse die Bußgeldbescheide für Unternehmen bieten.

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Ailance RoPA To-do Startseite.

Ailance RoPA: Effiziente To-do-Erstellung und Aufgabenzuteilung

Mit Ailance RoPA kann der Datenschutzbeauftragte auf einfache Weise Aufgaben (To-dos) erstellen und diese an bestimmte Teams, Rollen oder individuelle Verantwortlichkeiten anpassen. Diese Flexibilität stellt sicher, dass jede kritische Aufgabe verfolgt und eindeutig zugewiesen wird. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz einfach ein To-do erstellen können.

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Mindeststandards des BSI zur Protokollierung und Detektion von Cyberangriffen

BSI aktualisiert Mindeststandards zur Protokollierung von Cyberangriffen

Mit der Version 2.1 des Mindeststandards (MST) zur Protokollierung und Detektion von Cyberangriffen legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine zentrale Richtlinie für die Sicherheitsanforderungen in der Bundesverwaltung vor. Durch die zunehmende Bedeutung der Cyberabwehr und der rechtlichen Anforderungen können aber auch Unternehmen aus dem MST wesentliche Aspekte ableiten.

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