
EuGH stärkt Transparenz: Auskunfteien müssen Entscheidungsprozesse offenlegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 27. Februar 2025 eine wichtige Entscheidung zum Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO getroffen. Das Urteil klärt die Anforderungen an die Transparenz automatisierter Entscheidungsfindungen und setzt Maßstäbe für den Schutz personenbezogener Daten gegenüber wirtschaftlichen Geheimhaltungsinteressen.







