
Schufa-Urteil: Negative Einträge müssen nach Zahlung zeitnah gelöscht werden
Sind die langen Speicherfristen der Schufa bald Geschichte? Das Oberlandesgericht Köln sieht einen Verstoß gegen die DSGVO, wenn eine Auskunftei Negativeinträge nach Begleichung von Verbindlichkeiten nicht zeitnah löscht. Pikant: Die hessische Datenschutzbehörde hatte das Vorgehen der Schufa genehmigt.







