
BAG-Urteil zum Streit um Fortsetzungserkrankung: Warum die Vorlage einer AU nicht mehr alleine ausreicht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die nach sechswöchiger Krankheit einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geltend machen, ihre Vorerkrankungen offenlegen müssen. Informieren Sie sich über das Urteil und nutzen Sie unser Musterschreiben, um Ihren Mitarbeiter aufzufordern, seine Krankheitsgeschichte offen zu legen.







