Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Was bedeutet Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder kurz: Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) stellt das Herzstück der Datenschutzdokumentation dar und dient sowohl der Strukturierung der internen Datenschutzorganisation als auch der Erfüllung der Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Praxisbeispiel

In einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten werden sämtliche Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert und deren Zwecke, Rechtsgrundlagen sowie Schutzmaßnahmen festgehalten.

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