Übermittlung

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Übermittlung

Was bedeutet Übermittlung?

Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten auf Dritte muss eine datenschutzrechtliche Legitimation vorliegen. Dies kann entweder durch eine Auftragsverarbeitung und einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag oder auch im Rahmen einer gemeinsamen Verantwortung per Vertrag geschehen. Denn dann gelten die Datenempfänger jeweils nicht mehr als Dritte, sondern werden der Sphäre des Verantwortlichen zugerechnet. Wenn der Datenempfänger nicht in der EU bzw. im EWR, sondern in einem Drittstaat sitzt, muss dort ein mit der EU-Rechtslage vergleichbares Datenschutzniveau bestehen. Dies kann wiederum durch einen Angemessenheitsbeschluss oder durch die Vereinbarung der Standardvertragsklauseln erfolgen.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Übermittlung eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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