Informationspflichten

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Informationspflichten

Was bedeutet Informationspflichten?

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben die Betroffenen das Recht, so früh wie möglich darüber informiert zu werden. Entsprechende Informationspflichten finden sich in Art. 13, 14 DSGVO und dies folgt letztlich auch aus dem Transparenzgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 lit. A) DSGVO). In präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache (Art. 12 Abs. 1 DSGVO) sind die in Art. 13, 14 DSGVO aufgeführten Angaben zu leisten. Diese Pflicht gilt für Verantwortliche sowohl offline als auch online, das heißt, auf Websites, Blogs oder auch in Social-Media-Profilen müssen regelmäßig Datenschutzerklärungen platziert werden. Es handelt sich um eine rein deklaratorische Pflicht, das heißt, die Betroffenen müssen weder die Kenntnisnahme noch den Inhalt bestätigen. Verantwortliche Stellen müssen lediglich nachweisen können, dass sie die Pflichtinformationen bereitstellen.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Informationspflichten eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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