Einwilligung

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Einwilligung

Was bedeutet Einwilligung?

Der Ausdruck „Einwilligung“ der betroffenen Person bezeichnet jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). Der Betroffene hat das Recht, die eigene Einwilligung jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 Satz 1 DSGVO). Er muss vor Abgabe seiner Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt werden. Zudem muss der Widerruf der Einwilligung so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung selbst (Art. 7 Abs. 3 Satz 2, 3 DSGVO).

Praxisbeispiel

Vor der Verarbeitung bestimmter Daten holt das Unternehmen die Einwilligung der betroffenen Person ein, beispielsweise über ein Cookie-Banner auf der Website.

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