3.000 Überwachungskameras in New York
Microsoft und NYPD haben gemeinsam ein neues elektronisches Überwachungssystem zur Verbrechensbekämpfung entwickelt und in Betrieb genommen.
Dieses System verknüpft 3.000 Überwachungskameras in Lower Manhattan u.a. mit Polizeidatenbanken, Straßenkarten, Verbrechensregistern sowie dem 911 Notruf und soll die Voraussetzungen schaffen, um in Echtzeit Verbrechen zu verfolgen und Täter präventiv abschrecken.
So werden beispielsweise verdächtige KfZ-Kennzeichen identifiziert und verfolgt. Die Routen von Fahrzeugen sollen laut Presserveröffentlichungen über einen Zeitraum von Wochen und Monaten getrackt werden. Sensoren für radioaktive Stoffe können Alarm auslösen und sollen der Terrorismusbekämpfung dienen. Bei dem Projekt brachte Microsoft die elektronische Expertise und das NYPD die Erfahrungen in der Verbrechensbekämpfung ein.
Washington und Singapur übernehmen Überwachungssystem
Das “Domain Awareness System” wurde im Rahmen einer Public-Private-Partnership entwickelt und teilweise mit Mitteln aus der Terrorismusbekämpfung finanziert. Es soll der Stadt New York helfen, die im Rahmen der Nulltoleranzstrategie niedrige Verbrechensrate weiter zu senken. In der Region New York leben immerhin fast 19 Millionen Einwohner und New York City ist mit 8,2 Millionen eine der größten Städte der Welt.
Die Entwicklung hat gezeigt, dass New York mit seinem Domain Awareness System kein Einzelfall geblieben ist. Das gemeinsam von Microsoft und dem NYPD entwickelte System wurde später unter anderem von der Metropolitan Police Department in Washington D.C. sowie von Sicherheitsbehörden in Singapur übernommen. Auch die brasilianische Bundespolizei setzte vergleichbare Technologien zur Vernetzung und Auswertung sicherheitsrelevanter Daten ein.
Darüber hinaus haben zahlreiche Metropolen weltweit ähnliche Konzepte entwickelt, bei denen Videoüberwachung, Kennzeichenerfassung, Notrufsysteme und polizeiliche Informationsdatenbanken miteinander verknüpft werden. Solche Systeme gelten heute als wichtiger Bestandteil moderner Sicherheitsarchitekturen, lösen aber zugleich intensive Diskussionen über Verhältnismäßigkeit, Transparenz, Speicherfristen und den Schutz der Privatsphäre aus. Datenschutzaufsichtsbehörden und Bürgerrechtsorganisationen fordern daher regelmäßig eine klare gesetzliche Grundlage sowie wirksame Kontroll- und Schutzmechanismen für derartige Überwachungssysteme.
DSGVO verlangt Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
Nach heutiger Rechtslage wären derartige Systeme in Europa insbesondere an den Vorgaben der DSGVO sowie – soweit Polizeibehörden und Strafverfolgungsbehörden betroffen sind – an den nationalen Polizeigesetzen und den Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Strafverfolgung zu messen.
Die Zusammenführung großer Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen birgt erhebliche Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen und würde regelmäßig die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern.
Besondere Bedeutung kommen dabei den Grundsätzen der Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Transparenz zu. Je umfassender die Überwachung und Analyse erfolgt, desto höher sind die Anforderungen an die gesetzliche Grundlage, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.





