Tätigkeitsbericht

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Tätigkeitsbericht

Was bedeutet Tätigkeitsbericht?

Bericht der Aufsichtsbehörden

Eine der Aufgaben der Aufsichtsbehörden ist es, regelmäßig in sogenannten Tätigkeitsberichten über ihr Tun Auskunft zu erteilen und so insgesamt Transparenz in Bezug auf ihre Tätigkeit herzustellen. Jede Landesdatenschutzaufsichtsbehörde stellt ihre Tätigkeitsberichte kostenfrei auf ihrer jeweiligen Website bereit. Die Stiftung Datenschutz hat hingegen ein zentrales Archiv für Tätigkeitsberichte der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz (kurz: ZafTDa) aufgebaut, welches kostenfrei genutzt und in dem sogar per Volltextsuche recherchiert werden kann. Dort werden alle seit 1971 erschienenen Berichte bereitgehalten. Zudem finden sich hier zusätzlich die Tätigkeitsberichte des europäischen Datenschutzbeauftragten, des EDSA sowie der Art.-29-Gruppe.

Bericht des Datenschutzbeauftragten

Auch Datenschutzbeauftragte können regelmäßige Berichte über ihre Tätigkeit erstellen, unterliegen aber keiner gesetzlichen Verpflichtung dazu. Letztlich ist es eine Sache der Vereinbarung des Datenschutzbeauftragten mit dem Verantwortlichen, ob, in welcher Form und wie oft ein Tätigkeitsbericht anzufertigen ist. Nützliche Inhalte eines Tätigkeitsberichts wären etwa der Bericht über den Ist- oder auch über den Sollzustand der Umsetzung von Datenschutzvorgaben, Hinweis auf etwaige Datenschutzpannen, Information über durchgeführte Datenschutz-Folgenabschätzungen, Bestätigung über erfolgte Mitarbeiterschulungen, Nennung von Zielen für das kommende Jahr etc.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Tätigkeitsbericht eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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