Privatsphäre

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Privatsphäre

Was bedeutet Privatsphäre?

Die Privatsphäre resultiert aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) und ist der nicht öffentliche Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnehmen kann. So stellt z. B. das eigene Zuhause einen Ort der Privatsphäre da.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Privatsphäre eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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