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Datenschutzrechtliche Risiken bei Kundenbestandsdaten in Vertrieb und Service

Kundenbestandsdaten müssen in Unternehmen gut geschützt werden.
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Kundenbestandsdaten im Vertrieb und Service sind für Unternehmen ein wertvolles Gut. Sie enthalten personenbezogene Informationen wie Namen, Adressen, Kontaktdaten und Kaufhistorien, die für gezielte Kundenansprache und individuelle Betreuung genutzt werden können. Der Umgang mit diesen Daten birgt jedoch erhebliche datenschutzrechtliche Risiken. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder andere nationale Regelungen können zu hohen Bußgeldern und Imageschäden führen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie typische Datenschutzrisiken vermeiden können. Die verlinkte Checkliste erleichtert die Analyse der Risiken im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.

Unzureichende Einwilligung

Eine häufige Fehlerquelle ist das Fehlen einer gültigen Einwilligung zur Verarbeitung von Kundendaten. Besonders bei Direktmarketing-Maßnahmen wie E-Mail-Werbung, telefonischer Akquise oder personalisierten Angeboten ist eine explizite Zustimmung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich.

In der Praxis entstehen hier oft Unsicherheiten darüber, wie eine wirksame Einwilligung einzuholen ist. Die DSGVO fordert, dass die Einwilligung freiwillig, informiert und eindeutig abgegeben wird. Dies bedeutet, dass Kunden aktiv zustimmen müssen (z.B. durch das Setzen eines Häkchens) und klar darüber informiert werden, wofür ihre Daten verwendet werden. Auch muss die Einwilligung jederzeit widerrufbar sein.

Besondere Vorsicht ist bei vorangekreuzten Checkboxen geboten: Diese gelten nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht als wirksame Einwilligung. Ebenso reicht eine allgemeine Zustimmungsklausel in AGB nicht aus.

Empfehlung:

  • Unternehmen sollten transparente Einwilligungserklärungen formulieren, die spezifisch auf den Verarbeitungszweck eingehen und leicht verständlich sind.
  • Jede eingeholte Einwilligung sollte dokumentiert und für den Nachweis abrufbar sein.
  • Implementieren Sie benutzerfreundliche Widerrufsmöglichkeiten, z.B. durch einen klar gekennzeichneten Abmeldelink in E-Mails oder ein einfaches Widerrufsformular auf Ihrer Website.
  • Schulen Sie Ihr Vertriebspersonal gezielt im Umgang mit Einwilligungen, damit diese Kunden korrekt informieren und Einwilligungen ordnungsgemäß einholen können. Eine häufige Fehlerquelle ist das Fehlen einer gültigen Einwilligung zur Verarbeitung von Kundendaten. Besonders bei Direktmarketing-Maßnahmen wie E-Mail-Werbung oder personalisierten Angeboten ist eine explizite Zustimmung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich.

Zweckentfremdung von Kundenbestandsdaten

Die Zweckbindung ist ein zentraler Grundsatz der DSGVO und spielt insbesondere im Umgang mit Kundenbestandsdaten eine wichtige Rolle. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Kundendaten, die ursprünglich für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, später ohne erneute Einwilligung zu anderen Zwecken verwendet werden. Dies stellt ein erhebliches Risiko dar. Beispielsweise kann die Nutzung von Service-Daten für Werbemaßnahmen oder die Weitergabe von Kundendaten an Partnerunternehmen ohne vorherige Zustimmung zu erheblichen Bußgeldern und Vertrauensverlust führen.

Praxisbeispiele für Zweckentfremdung:

  • Verwendung von Support-Anfragen zur Erstellung von personalisierten Werbekampagnen. Kunden erwarten nicht, dass ihre Serviceanfragen zu Werbezwecken genutzt werden.
  • Erhebung von Standortdaten zur Verbesserung von Serviceleistungen und deren spätere Verwendung zur gezielten Werbung. Ohne explizite Zustimmung ist eine solche Zweckänderung nicht zulässig.
  • Speicherung von Zahlungsdaten über den Abrechnungsprozess hinaus zur Durchführung von Marktanalysen. Hier ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich.


Ein weiteres Risiko besteht in der fehlerhaften Annahme, dass eine generelle Zustimmung zur Datenverarbeitung jegliche Art von Datenverwendung erlaubt. Dies ist nicht der Fall. Die Einwilligung muss sich stets konkret auf den jeweiligen Zweck beziehen.

Empfehlung:

  • Unternehmen sollten in ihren Datenschutzerklärungen klare Zweckbestimmungen festlegen, die für betroffene Personen transparent und leicht verständlich sind.
  • Bei geplanten Zweckänderungen ist eine erneute Einwilligung einzuholen, bevor die Daten anderweitig verwendet werden.
  • Unternehmen sollten ein internes Dateninventar führen, das darüber Aufschluss gibt, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und wann eine erneute Einwilligung erforderlich ist.

Fehlende oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen

Besonders im Vertrieb und Service sind mobile Arbeitsweisen (z.B. Außendienst, Remote-Zugriffe) verbreitet. Dies erhöht die Gefahr von Datenlecks und unbefugtem Zugriff erheblich. Hinzu kommen Risiken durch unsachgemäß gesicherte IT-Systeme, unsichere Netzwerke und mangelhaft geschulte Mitarbeiter.

Zu den häufigsten Sicherheitslücken zählen:

  • Unverschlüsselte Endgeräte: Mitarbeiter greifen häufig mit Laptops, Smartphones oder Tablets auf Kundenbestandsdaten zu. Ohne geeignete Verschlüsselungsmaßnahmen können diese Geräte bei Diebstahl oder Verlust zum Risiko werden.
  • Unzureichende Zugriffskontrollen: Fehlende Rollen- und Rechtekonzepte führen dazu, dass Mitarbeiter auf Daten zugreifen können, die für ihre Tätigkeit nicht erforderlich sind.
  • Veraltete Software und Systeme: Sicherheitslücken in nicht aktualisierter Software können von Angreifern ausgenutzt werden und sensible Kundendaten gefährden.
  • Mangelnde Sensibilisierung der Mitarbeiter: Social-Engineering-Angriffe wie Phishing-Mails sind oft auf ungeschulte Mitarbeiter ausgerichtet und können zu Datenabfluss oder unbefugter Weitergabe von Kundeninformationen führen.


Empfehlung:
Unternehmen sollten technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) umsetzen, darunter:

  • Verschlüsselung von Endgeräten: Alle mobilen und stationären Endgeräte sollten verschlüsselt werden, um die Sicherheit von Kundendaten bei Diebstahl oder Verlust zu gewährleisten.
  • Zugriffsrechte nach dem Prinzip der geringstmöglichen Rechtevergabe: Mitarbeiter sollten nur Zugriff auf die Daten erhalten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Die Nutzung von 2FA für kritische Systeme und sensible Datenzugänge bietet zusätzlichen Schutz gegen unbefugten Zugriff.
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates: IT-Systeme und Software sollten kontinuierlich aktualisiert werden, um bekannte Sicherheitslücken zu schließen.
  • Implementierung von Sicherheitsrichtlinien: Unternehmen sollten klare Sicherheitsrichtlinien für den Umgang mit mobilen Geräten, Fernzugriffen und externen Speichermedien festlegen und diese konsequent durchsetzen.
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen: Um Phishing-Angriffe, Social Engineering und Datenschutzverletzungen zu vermeiden, sollten Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Bedrohungen und Verhaltensregeln informiert werden.


Ein vorausschauender Ansatz zur IT-Sicherheit und der Schutz von Kundendaten durch technische Maßnahmen ist entscheidend, um Datenschutzverletzungen und Bußgelder zu vermeiden.

Lese-Tipp: Manipulierte Rechnung über gehackte E-Mail – wer nicht verschlüsselt, bleibt auf Schaden sitzen

Verletzung von Informationspflichten

Ein weiterer zentraler Risikobereich bei der Verarbeitung von Kundenbestandsdaten betrifft die Verletzung von Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO. Unternehmen sind verpflichtet, betroffene Personen umfassend darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten sie erheben, zu welchem Zweck diese verwendet werden und welche Rechte den betroffenen Personen zustehen.

Diese Informationspflicht gilt sowohl bei der direkten Erhebung der Daten (Art. 13 DSGVO) als auch, wenn die Daten indirekt von Dritten bezogen werden (Art. 14 DSGVO). In der Praxis ergeben sich oft Probleme, weil diese Pflichten nicht konsequent eingehalten werden, insbesondere im Vertrieb und Service, wo die Datenerhebung häufig telefonisch, über digitale Formulare oder durch persönliche Interaktionen erfolgt.

Unternehmen vernachlässigen mitunter die Informationserteilung, wenn Kundendaten durch Visitenkarten, Messekontakte oder informelle Gespräche gesammelt werden. Hier besteht jedoch eine klare Pflicht, die betroffene Person nachträglich umfassend zu informieren. Ebenso wird häufig versäumt, Kunden explizit auf ihre Rechte wie das Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht und Widerspruchsrecht hinzuweisen.

Ein weiteres Risiko entsteht durch unklare oder schwer verständliche Datenschutzhinweise. Unverständliche Fachbegriffe, unübersichtliche Strukturen oder fehlende Hinweise auf konkrete Kommunikationskanäle für Auskunftsanfragen können die Rechtssicherheit beeinträchtigen und zu Beschwerden bei Datenschutzbehörden führen.

Empfehlung:

  • Unternehmen sollten Prozesse zur Informationserteilung etablieren, die sämtliche Kontaktpunkte wie Webseiten, Telefonate und persönliche Gespräche abdecken.
  • Die Informationen sollten in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein, um auch Laien einen einfachen Zugang zu den relevanten Datenschutzangaben zu ermöglichen.
  • Es empfiehlt sich, den Mitarbeitern im Vertrieb und Service Schulungen anzubieten, damit sie im direkten Kundenkontakt korrekt und vollständig informieren können.
  • Zudem sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Datenschutzhinweise an prominenter Stelle zugänglich und leicht auffindbar sind, beispielsweise durch Links in E-Mails, Angeboten und Verträgen.

Unsachgemäße Aufbewahrung und Löschung von Daten

Die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Sobald die Speicherung nicht mehr notwendig ist, müssen die Daten entweder gelöscht oder anonymisiert werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift birgt erhebliche Bußgeldrisiken und kann zudem zu Reputationsschäden führen.

Ein besonderes Risiko besteht darin, dass Unternehmen oft keine klaren Richtlinien zur Aufbewahrung und Löschung von Daten etabliert haben. Dies führt häufig dazu, dass veraltete oder nicht mehr benötigte Kundendaten unnötig gespeichert bleiben. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen die DSGVO, sondern erhöht auch das Risiko von Datenschutzverletzungen, beispielsweise durch Hackerangriffe auf nicht mehr genutzte, aber noch zugängliche Datenbanken.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen nicht korrekt eingehalten werden. Verschiedene Rechtsvorschriften, etwa aus dem Steuerrecht, Handelsrecht oder branchenspezifischen Regulierungen, definieren unterschiedliche Aufbewahrungszeiträume, die Unternehmen berücksichtigen müssen. Verstöße gegen diese Fristen können ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zudem birgt der Übergang von papierbasierten zu digitalen Archivierungssystemen Herausforderungen. Häufig kommt es vor, dass analoge Datenbestände nicht korrekt ins digitale System übertragen oder redundant gespeichert werden. Dies erschwert die Einhaltung von Löschfristen und erhöht die Komplexität der Datenverwaltung.

Empfehlung:

  • Implementieren Sie ein umfassendes Dateninventar, das sämtliche personenbezogenen Datenbestände dokumentiert und deren Zweck sowie die jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen festhält.
  • Entwickeln Sie ein strukturiertes Löschkonzept, das klare Regeln zur Identifikation und rechtzeitigen Entfernung nicht mehr benötigter Daten vorsieht. Dieses sollte auch die Anforderungen an die sichere Vernichtung von physischen und digitalen Daten berücksichtigen.
  • Automatisierte Löschroutinen und Kontrollmechanismen helfen dabei, Daten fristgerecht zu entfernen und die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Löschkonzepten und machen Sie sie mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut, um Fehler und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Checkliste für Umgang mit Kundenbestandsdaten

Der verantwortungsvolle Umgang mit Kundenbestandsdaten ist entscheidend, um Datenschutzrisiken zu minimieren und das Vertrauen der Kunden zu sichern.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bietet als Hilfestellung zum Umgang mit Kundenbestandsdaten eine Checkliste an. Diese richtet sich eigentlich an Telekommunikationsunternehmen, die meisten Punkte treffen allerdings auf fast alle Unternehmen zu. Die Checkliste soll die Analyse der Risiken in Bezug auf personenbezogene Daten erleichtern. Ein Blick darauf lohnt sich.

Quelle: Checkliste Kundenbestandsdaten bei Vertrieb und Service von Telekommunikationsunternehmen

Unser Tipp: Behalten Sie den Überblick und automatisieren Sie den Großteil Ihrer Prozesse. Mit Ailance ist das ganz einfach möglich. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, wir stellen Ihnen unser Integrated Risk Management vor. 

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