Aufsichtsbehörde

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Aufsichtsbehörde

Was bedeutet Aufsichtsbehörde?

Für den Bereich Datenschutz gibt es gesonderte Aufsichtsbehörden (Art. 4 Nr. 21, Art. 51 DSGVO). Diese kontrollieren die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, beraten Verantwortliche und sanktionieren etwaige Verstöße. Anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland nicht nur eine Datenschutzaufsichtsbehörde. So befindet sich in jedem Bundesland jeweils eine Behörde – mit Ausnahme von Bayern, dort gibt es zwei, nämlich eine für den öffentlichen und eine für den nicht öffentlichen Sektor. Zusätzlich gibt es noch den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI). Diesem obliegt die datenschutzrechtliche Aufsicht über alle öffentlichen Stellen des Bundes, über bestimmte Träger der sozialen Sicherung sowie über die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen (soweit diese Telekommunikations- bzw. Postdienstleistungen erbringen). Zusätzlich zu den 18 Aufsichtsbehörden der Bundesländer gibt es noch jeweils eine für die katholische und für die evangelische Kirche in Deutschland.

Praxisbeispiel

Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung des Datenschutzes und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen oder Maßnahmen anordnen.

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