Vertraulichkeit

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Vertraulichkeit

Was bedeutet Vertraulichkeit?

Die Vertraulichkeit personenbezogener Daten ist eines der Gewährleistungsziele des Datenschutzrechts (Art. 32 Abs. 1 lit. b) DSGVO). Es soll durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten nur einem bestimmten Empfängerkreis zugänglich sind, wie z. B. Verpflichtung zur Vertraulichkeit seitens der Mitarbeiter, Verschlüsselung, Passwortregeln, Kontrollmaßnahmen, Zertifizierung oder Ähnliches. Es geht also um Regelungen zur Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Trennungsgebot/Nichtverkettung, Auftragskontrolle, Pseudonymisierung, Datenträgerkontrolle, Speicherkontrolle, Benutzerkontrolle oder auch Datenminimierung.

Praxisbeispiel

Bei der Verarbeitung von Daten berücksichtigt das Unternehmen das Prinzip der Vertraulichkeit, indem es nur erforderliche Daten erhebt und transparent über deren Nutzung informiert.

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