Datenschutz in Deutschland
Der Bundestag hat am 17. Oktober 2024 der Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zugestimmt. Ziel der Verordnung soll es sein, die
November 4, 2024