Vertreter (EU-Vertreter)

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Vertreter (EU-Vertreter)

Was bedeutet Vertreter (EU-Vertreter)?

Der Vertreter gemäß Art. 4 Nr. 17 DSGVO ist eine in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Art. 27 DSGVO bestellt wurde und diesen in Bezug auf die ihnen jeweils nach der DSGVO obliegenden Pflichten vertritt. Diese Pflicht gilt für Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter, die ihren Sitz nicht in der EU bzw. im EWR haben, aber ihre Waren bzw. Dienstleistungen gegenüber europäischen Verbrauchern anbieten oder diese beobachten (z. B. per Google Analytics). Die Pflicht zur Bestellung eines EU-Vertreters gilt nicht für eine Verarbeitung, die gelegentlich erfolgt, nicht die umfangreiche Verarbeitung von Art.-9-Daten oder die umfangreiche Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO einschließt und unter Berücksichtigung der Art, der Umstände, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt; auch Behörden oder andere öffentliche Stellen unterliegen dieser Pflicht nicht (Art. 27 Abs. 2 DSGVO).

Praxisbeispiel

Beauftragt ein Unternehmen einen externen Dienstleister mit der Datenverarbeitung, wird dieser als Vertreter (EU-Vertreter) tätig und es wird ein entsprechender Vertrag geschlossen.

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