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Auftragskontrolle
Was bedeutet Auftragskontrolle?
Unter Auftragskontrolle werden Maßnahmen verstanden, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG-alt).
Praxisbeispiel
Beauftragt ein Unternehmen einen externen Dienstleister mit der Datenverarbeitung, wird dieser als Auftragskontrolle tätig und es wird ein entsprechender Vertrag geschlossen.
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