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Zugriffskontrolle
Was bedeutet Zugriffskontrolle?
Unter Zugriffskontrolle werden Maßnahmen verstanden, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG-alt; TOM). Nach dieser Maßgabe ist also eine physische oder eine logische Trennung der unterschiedlichen Daten vorzunehmen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen setzt Zugriffskontrolle ein, um personenbezogene Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
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