Mandantenfähigkeit

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Mandantenfähigkeit

Was bedeutet Mandantenfähigkeit?

Unter Mandantenfähigkeit wird eine spezielle Datenverarbeitungsmethode verstanden, die auf demselben Server bzw. in derselben Software die gleichzeitige Verwaltung verschiedener Mandanten (z. B. Beschäftigte, Kunden) durch einen Nutzer erlaubt. Dabei müssen die einzelnen, zu unterschiedlichen Mandanten gehörenden Datensätze voneinander getrennt verarbeitet werden, damit etwa die Löschung des einen Mandanten nicht die Daten eines anderen betrifft. Die Umsetzung dieses Prinzips entspricht letztlich den unter anderem von Art. 32 DSGVO geforderten TOM sowie speziell auch der von § 64 Abs. 3 Nr. 14 BDSG geforderten Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können (Trennbarkeit). Daher ist beispielsweise jede Spezialsoftware für Rechtsanwälte oder für Steuerberater mandantenfähig, genauso wie viele Datenschutz-Management-Tools.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Mandantenfähigkeit eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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