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Zutrittskontrolle
Was bedeutet Zutrittskontrolle?
Unter Zutrittskontrolle werden technische wie organisatorische oder methodische Maßnahmen verstanden, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG-alt; TOM).
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen setzt Zutrittskontrolle ein, um personenbezogene Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
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