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Schulung und Sensibilisierung
Was bedeutet Schulung und Sensibilisierung?
Nur dann, wenn alle Beschäftigten in einer verantwortlichen Stelle angemessene Kenntnisse im Bereich Datenschutz haben, kann dessen Umsetzung in die Praxis funktionieren. Dazu müssen sie in ausreichendem Maße geschult und auch für das Thema sensibilisiert werden. Dabei handelt es sich um zwei immens wichtige, häufig aber leider unterschätze Datenschutzmaßnahmen. Denn nur dann kann beispielsweise fristgerecht auf eingehende Mitteilungen zur Ausübung von Betroffenenrechten oder auf Datenpannen reagiert werden. Wenn Beschäftigte nicht wissen, dass es gesetzliche Fristen zur Reaktion etwa auf eine Auskunftsanfrage (unverzüglich, maximal einen Monat) oder zur Meldung von Datenpannen (unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden der Panne) gibt, dann können sie die entsprechenden Informationen auch nicht rechtzeitig weitergeben.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Schulung und Sensibilisierung eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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