Opt-in/Opt-out

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Opt-in/Opt-out

Was bedeutet Opt-in/Opt-out?

Wer E-Mail-Marketing betreiben, also elektronische Werbung verschicken will, der darf dies nur tun, wenn er die Einwilligung der Empfänger dazu erhalten hat (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Hierbei handelt es sich also um eine sogenannte Opt-in-Regelung, bei der die Einwilligung zwingende Voraussetzung für den Versand von werblichen Inhalten auf elektronischem Wege ist. Die Einwilligung des Nutzers kann dieser hierbei z. B. durch das Anklicken einer (nicht vorausgefüllten) Checkbox auf einer Website abgeben. Im Unterschied dazu darf Werbung auf postalischem Weg verschickt werden, solange kein Widerspruch des Empfängers erfolgt ist. Bei dieser sogenannten Opt-out-Regelung sind die berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. F) DSGVO des Versenders die einschlägige Rechtsgrundlage.

Praxisbeispiel

Vor der Verarbeitung bestimmter Daten holt das Unternehmen die Opt-in/Opt-out der betroffenen Person ein, beispielsweise über ein Cookie-Banner auf der Website.

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