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E-Mail-Marketing
Was bedeutet E-Mail-Marketing?
Der Versand elektronischer -Werbung, verkürzt auch als E-Mail-Marketing bezeichnet, darf grundsätzlich nur nach vorheriger Einwilligung des Empfängers erfolgen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Im Rahmen der Bestandskundenausnahme darf der Werbeversand im Einzelfall auch ohne Einwilligung stattfinden. In beiden Fällen kann der Empfänger jederzeit entscheiden, die Werbung zukünftig nicht mehr zu beziehen – im ersten Fall durch Widerruf, im zweiten durch Widerspruch.
Praxisbeispiel
Im Rahmen von E-Mail-Marketing nutzt ein Unternehmen personenbezogene Daten für gezielte Werbemaßnahmen und holt dafür zuvor die nötigen Einwilligungen ein.
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