E-Mail-Marketing

« Zurück zum Glossar-Index

E-Mail-Marketing

Was bedeutet E-Mail-Marketing?

Der Versand elektronischer -Werbung, verkürzt auch als E-Mail-Marketing bezeichnet, darf grundsätzlich nur nach vorheriger Einwilligung des Empfängers erfolgen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Im Rahmen der Bestandskundenausnahme darf der Werbeversand im Einzelfall auch ohne Einwilligung stattfinden. In beiden Fällen kann der Empfänger jederzeit entscheiden, die Werbung zukünftig nicht mehr zu beziehen – im ersten Fall durch Widerruf, im zweiten durch Widerspruch.

Praxisbeispiel

Im Rahmen von E-Mail-Marketing nutzt ein Unternehmen personenbezogene Daten für gezielte Werbemaßnahmen und holt dafür zuvor die nötigen Einwilligungen ein.

« Zurück zum Glossar-Index
administrator