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Bestandskundenausnahme
Was bedeutet Bestandskundenausnahme?
Grundsätzlich gilt: keine elektronische Werbung ohne vorherige Einwilligung des Empfängers (E-Mail-Marketing). So regelt es § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG. Es besteht jedoch gemäß § 7 Abs. 3 UWG im Falle der Werbung gegenüber Bestandskunden eine Ausnahme.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Bestandskundenausnahme eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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