Löschkonzept

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Löschkonzept

Was bedeutet Löschkonzept?

Nach Maßgabe von Art. 5 Abs. 1 lit. E) DSGVO müssen personenbezogene Daten in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Das bedeutet für die Praxis, dass bei jeder Verarbeitung und für jede Datenkategorie etwaige Aufbewahrungspflichten oder -rechte die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie auch ein Löschzeitpunkt festgelegt werden müssen. Ein solches Löschkonzept dient nicht nur der Erfüllung des Grundsatzes der Speicherbegrenzung, sondern letztlich auch der Rechenschaftspflicht.

Praxisbeispiel

Personenbezogene Daten werden entsprechend der gesetzlichen Löschkonzept gespeichert und nach Ablauf der Frist ordnungsgemäß gelöscht.

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