Auftragsverarbeitung

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Auftragsverarbeitung

Was bedeutet Auftragsverarbeitung?

In Art. 4 Nr. 8 DSGVO wird der Begriff „Auftragsverarbeiter“ als eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle definiert, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Aber leider findet sich im Gesetzestext kein expliziter Hinweis darauf, wann bzw. in welchen Konstellationen eine Auftragsverarbeitung vorliegt.

Praxisbeispiel

Beauftragt ein Unternehmen einen externen Dienstleister mit der Datenverarbeitung, wird dieser als Auftragsverarbeitung tätig und es wird ein entsprechender Vertrag geschlossen.

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