JI-Richtlinie

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JI-Richtlinie

Was bedeutet JI-Richtlinie?

In der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (sogenannte JI-Richtlinie) sind Mindeststandards vorgegeben, die alle EU-Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht einhalten müssen. In den nationalen Gesetzen dürfen aber auch strengere Anforderungen aufgestellt werden. In Deutschland wurden die Vorgaben der JI-Richtlinie im 3. Teil des BDSG (§§ 45 bis 84) umgesetzt. Die JI-Richtlinie bildet gemeinsam mit der DSGVO den gemeinsamen Datenschutzrechtsrahmen in der EU.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt JI-Richtlinie eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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