Zweckbindung

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Zweckbindung

Was bedeutet Zweckbindung?

Der Grundsatz der Zweckbindung ist ein wichtiger Eckpfeiler des Datenschutzrechts. Er besagt, dass personenbezogene Daten für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden müssen und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden dürfen (Art. 5 Abs. 1 lit. b) DSGVO).

Praxisbeispiel

Bei der Verarbeitung von Daten berücksichtigt das Unternehmen das Prinzip der Zweckbindung, indem es nur erforderliche Daten erhebt und transparent über deren Nutzung informiert.

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