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Weitergabekontrolle
Was bedeutet Weitergabekontrolle?
Unter Weitergabekontrolle werden Maßnahmen verstanden, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG-alt).
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen setzt Weitergabekontrolle ein, um personenbezogene Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
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