Verstorbene

« Zurück zum Glossar-Index

Verstorbene

Was bedeutet Verstorbene?

Nach Maßgabe von Art. 1 Abs. 2, ErwGr. 27 Satz 1 DSGVO findet das europäische Datenschutzrecht keine Anwendung auf personenbezogene Daten Verstorbener. Diesbezüglich existiert jedoch eine Öffnungsklausel (ErwGr. 27 Satz 2 DSGVO), die zwar nicht im BDSG, hingegen in verschiedenen Spezialgesetzen aufgegriffen wurde. So finden sich beispielsweise in § 35 Abs. 5 SGB I, in § 2a Abs. 5 AO oder auch in § 23 Abs. 2 KUG entsprechende Regelungen.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Verstorbene eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

« Zurück zum Glossar-Index
administrator