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Verstorbene
Was bedeutet Verstorbene?
Nach Maßgabe von Art. 1 Abs. 2, ErwGr. 27 Satz 1 DSGVO findet das europäische Datenschutzrecht keine Anwendung auf personenbezogene Daten Verstorbener. Diesbezüglich existiert jedoch eine Öffnungsklausel (ErwGr. 27 Satz 2 DSGVO), die zwar nicht im BDSG, hingegen in verschiedenen Spezialgesetzen aufgegriffen wurde. So finden sich beispielsweise in § 35 Abs. 5 SGB I, in § 2a Abs. 5 AO oder auch in § 23 Abs. 2 KUG entsprechende Regelungen.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Verstorbene eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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