Straftaten

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Straftaten

Was bedeutet Straftaten?

Verstöße gegen das Datenschutzrecht stellen in aller Regel Ordnungswidrigkeiten dar (Art. 83 DSGVO). Es gibt jedoch Sachverhalte, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht sind. So sieht § 42 Abs. 1 BDSG vor, dass derjenige eine Straftat begeht, der wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein, einem Dritten übermittelt oder auf andere Art und Weise zugänglich macht und hierbei gewerbsmäßig handelt. Ebenfalls strafbar macht sich, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder durch unrichtige Angaben erschleicht und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen (§ 42 Abs. 2 BDSG). Die Taten werden gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 BDSG jedoch nur auf Antrag verfolgt.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Straftaten eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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