Personalakte

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Personalakte

Was bedeutet Personalakte?

In der Personalakte werden, analog oder digital, alle Unterlagen abgelegt, welche der Arbeitgeber über einen Beschäftigten führt und die Angaben zur Person des Beschäftigten und zum Arbeitsverhältnis im Betrieb enthält. Zuständig für das Führen von Personalakten ist in aller Regel die Personalabteilung. Form und Inhalt der Personalakte sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, mit Ausnahme des Beamten- oder auch des Wehrrechts. Im BBG sowie in den landesbeamtenrechtlichen Äquivalenten existieren Regelungen zur Personalakte von Beamten (z. B. §§ 106 ff. BBG).

Praxisbeispiel

In einem Personalakte werden sämtliche Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert und deren Zwecke, Rechtsgrundlagen sowie Schutzmaßnahmen festgehalten.

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