Patienten-Datenschutz-Gesetz

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Patienten-Datenschutz-Gesetz

Was bedeutet Patienten-Datenschutz-Gesetz?

Mit dem am 20.10.2020 in Kraft getretenen PDSG werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte kommen. Zugleich sollen sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt werden. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharztüberweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern. Weitere Informationen rund um das PDSG finden sich unter anderem auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Patienten-Datenschutz-Gesetz eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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