E-Privacy-Verordnung

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E-Privacy-Verordnung

Was bedeutet E-Privacy-Verordnung?

Zeitgleich mit der DSGVO sollte auch die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation), kurz: die E-Privacy-Verordnung, in Kraft treten. Diese konnte bis dato jedoch noch nicht finalisiert werden, daher existiert leider nur ein entsprechender Vorschlag. Ziel der E-Privacy-Verordnung ist es, die Regeln zur elektronischen Kommunikation an die DSGVO anzunähern, ohne dabei über deren Vorschriften hinauszugehen. Auf EU-Ebene fehlt also bislang leider eine Verordnung in Bezug speziell auf den Onlinedatenschutz. In Deutschland füllt inzwischen das TDDDG halbwegs diese Lücke aus.

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt E-Privacy-Verordnung eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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