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Fernmeldegeheimnis
Was bedeutet Fernmeldegeheimnis?
Das Fernmeldegeheimnis steht gemeinsam mit dem Brief- und Postgeheimnis unter dem verfassungsrechtlichen Schutz von Art. 10 GG. Das Fernmeldegeheimnis schützt das Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat auf Abschirmung der nicht öffentlichen Kommunikation, um den unbeobachteten Austausch und die Weitergabe von Tatsachen, Meinungen und Gedanken zu ermöglichen. Gesetzlich wird es insbesondere durch § 206 StGB geschützt, der die Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses sanktioniert. Weiterhin sind die Bußgeld- bzw. Strafvorschriften im TDDDG (§§ 27, 28) einschlägig.
Praxisbeispiel
Im Unternehmensalltag spielt Fernmeldegeheimnis eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
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