Meldepflicht (Datenschutzbeauftragte)

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Meldepflicht (Datenschutzbeauftragte)

Was bedeutet Meldepflicht (Datenschutzbeauftragte)?

Nach Maßgabe von Art. 37 Abs. 7 DSGVO veröffentlicht der Verantwortliche (oder der Auftragsverarbeiter) die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese der Aufsichtsbehörde mit. Die Meldung des Datenschutzbeauftragten kann regelmäßig über eigens dafür eingerichtete Onlinemeldeportale erfolgen, die über die Websites der Datenschutzaufsichtsbehörden zu erreichen sind (z. B. in Nordrhein-Westfalen).

Praxisbeispiel

Im Unternehmensalltag spielt Meldepflicht (Datenschutzbeauftragte) eine wichtige Rolle, beispielsweise wenn es um den Schutz und die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten geht.

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