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Berichtigung
Was bedeutet Berichtigung?
Nach Maßgabe von Art. 16 DSGVO hat der Betroffene das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung ihn betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Er hat zudem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu fordern. Dies dient der Gewährleistung des Grundsatzes der Datenrichtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO).
Praxisbeispiel
Eine betroffene Person macht von ihrem Recht auf Berichtigung Gebrauch und wendet sich an den Verantwortlichen, der die entsprechenden Schritte einleitet.
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